Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers, der Auskunft über Dauer, Position und Art des Arbeitsverhältnisses gibt und zusätzlich Informationen zum Verhalten sowie eine Bewertung der erbrachten Leistungen der aktuellen oder ausgeschiedenen Arbeitnehmenden enthalten kann. Laut § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, in dem die geleistete Arbeit wohlwollend und wahrheitsgemäß sowie fehlerfrei dargestellt ist. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis erlischt nach einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
Inhaltsübersicht
- Arbeitszeugnistypen
- Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?
- Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?
- Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?
- Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?
- Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
- Formulierungen im Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnistypen
Grundsätzlich wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterschieden. Einfache Arbeitszeugnisse informieren ausschließlich über Personalien des Arbeitnehmers sowie über die Art und Dauer der Beschäftigung. Qualifizierte Arbeitszeugnisse geben zusätzlich Einblick in das Sozialverhalten, die Arbeitsqualität und –schnelligkeit, die Leistungsbereitschaft sowie über Fachkenntnisse des Arbeitnehmers. Arbeitszeugnisse lassen sich weiterhin in folgende Unterkategorien aufgliedern:
- Zwischenzeugnis: Diese Sonderform des Arbeitszeugnisses wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und belegt die aktuelle Dauer und Art der Beschäftigung sowie den aktuellen Leistungsstand des Arbeitnehmers.
- Ausbildungszeugnis: Zum Ende einer Ausbildung erhalten Absolventen ein Ausbildungszeugnis, das Auskunft über Inhalte der Ausbildung sowie Leistungsnachweise enthält.
- Praktikumszeugnis: Das Praktikumszeugnis enthält eine Beschreibung der übernommenen Aufgaben sowie eine Beurteilung der Leistung und des Sozialverhaltens des Praktikanten.
Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?
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Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?
Arbeitszeugnisse zählen zu den Kernstücken einer Bewerbung und können ausschlaggebend für deren Erfolg sein. Schließlich geben Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber detaillierte Aussagen über die Befähigung der sich bewerbenden Person für eine bestimmte Position. Darüber hinaus können sich Personalverantwortliche einen guten Überblick darüber verschaffen, wie sich die ehemaligen Angestellten gegenüber den Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten verhalten haben und ob sie in das neue Team passen könnten.
Keinesfalls sollten alle Zeugnisse der bisherigen beruflichen Laufbahn beigefügt werden. Am wichtigsten ist das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers. Darüber hinaus sollten alle weiteren Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber beigefügt werden, die jünger als zehn Jahre sind. Berufseinsteigende sollten ihrer Bewerbung, falls sie noch keine Berufserfahrung vorweisen können, Praktikumszeugnisse oder Zeugnisse von für die ausgeschriebene Stelle relevanten Aushilfstätigkeiten beifügen.
Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmende nach § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Am sinnvollsten ist es, dieses schriftlich und per Einschreiben anzufordern. Alternativ bietet sich eine persönliche Vorsprache an.


