Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers, der Auskunft über Dauer, Position und Art des Arbeitsverhältnisses gibt und zusätzlich Informationen zum Verhalten sowie eine Bewertung der erbrachten Leistungen der aktuellen oder ausgeschiedenen Arbeitnehmenden enthalten kann. Laut § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, in dem die geleistete Arbeit wohlwollend und wahrheitsgemäß sowie fehlerfrei dargestellt ist. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis erlischt nach einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

Inhaltsübersicht 

- Arbeitszeugnistypen
- Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?
- Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?
- Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?
- Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?
- Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
- Formulierungen im Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnistypen

Grundsätzlich wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterschieden. Einfache Arbeitszeugnisse informieren ausschließlich über Personalien des Arbeitnehmers sowie über die Art und Dauer der Beschäftigung. Qualifizierte Arbeitszeugnisse geben zusätzlich Einblick in das Sozialverhalten, die Arbeitsqualität und –schnelligkeit, die Leistungsbereitschaft sowie über Fachkenntnisse des Arbeitnehmers. Arbeitszeugnisse lassen sich weiterhin in folgende Unterkategorien aufgliedern:

 

  1. Zwischenzeugnis: Diese Sonderform des Arbeitszeugnisses wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und belegt die aktuelle Dauer und Art der Beschäftigung sowie den aktuellen Leistungsstand des Arbeitnehmers.
  2. Ausbildungszeugnis: Zum Ende einer Ausbildung erhalten Absolventen ein Ausbildungszeugnis, das Auskunft über Inhalte der Ausbildung sowie Leistungsnachweise enthält.
  3. Praktikumszeugnis: Das Praktikumszeugnis enthält eine Beschreibung der übernommenen Aufgaben sowie eine Beurteilung der Leistung und des Sozialverhaltens des Praktikanten.

Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

Der Aufbau eines Zeugnisses unterliegt festen Regeln. Im Einzelfall lohnt es sich, das Zeugnis von einem Mitglied der Anwaltschaft für Arbeitsrecht gegenprüfen zu lassen. Schließlich wird die Leistung der Arbeitnehmenden im Zeugnis bewertet und kann gegebenenfalls ausschlaggebend für eine neue Arbeitsstelle sein.

 

  1. Zeugnisüberschrift: An erster Stelle steht die Zeugnisüberschrift. Diese definiert die Art des Zeugnisses und kann zwischen „Zeugnis“, „Zwischenzeugnis“, „Dienstzeugnis“, „Endzeugnis“, „Ausbildungszeugnis“ oder „Praktikumszeugnis“ variieren. Die Überschrift steht deshalb an erster Stelle, da sich das Zeugnis nicht direkt an die Beschäftigten richtet, sondern Tätigkeit und Leistungen bewertet. Aus diesem Grund darf es weder Adressfeld noch Anrede enthalten.
     
  2. Einleitung: Die Einleitung sollte sachlich formuliert werden und keine Bewertung enthalten. Hier sollten der vollständige Name (ggf. mit Titel), das Geburtsdatum, die Anschrift sowie die Art der Beschäftigung und die Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit stehen. Darüber hinaus ist es üblich, Beginn und Ende der Tätigkeit in der Einleitung zu nennen.
     
  3. Angaben zum Arbeitgeber: Es ist üblich, dass sich das Unternehmen kurz präsentiert und die Branche sowie seine Produkte und Dienstleistungen nennt. Im Einzelfall benennt das Unternehmen zudem die Anzahl der Mitarbeitenden und Standorte.
     
  4. Tätigkeitsbeschreibung: In der Tätigkeitsbeschreibung werden alle Aufgaben der Arbeitnehmenden aufgelistet, beginnend mit den wichtigsten. Ob dies in Stichpunktform oder in einem ausformulierten Text präsentiert wird, ist dem Arbeitgeber überlassen. Es sollte dennoch darauf geachtet werden, dass die Stichpunkte nicht nur aus Schlagworten bestehen, sondern so formuliert werden, dass sich zukünftige Arbeitgeber ohne weitere Erläuterungen ein klares Bild der Tätigkeiten und Aufgaben machen können. Der Detailgrad der Beschreibung ist abhängig von der Dauer der Beschäftigung sowie vom Spezialisierungsgrad.
     
  5. Leistungsbeurteilung: Die Leistungsbeurteilung stellt den wichtigsten Teil des Zeugnisses dar. Oft ist es sogar der Teil des Zeugnisses, den zukünftige Arbeitgeber bei der Beurteilung von potenziellen neuen Mitarbeitenden heranziehen. Welche Beurteilungskriterien im Zeugnis angesprochen werden, hängt von der jeweiligen Position der Arbeitnehmenden ab. In der Regel wird im Rahmen der Leistungsbeurteilung aber auf die Fachkenntnisse, die Arbeitsbereitschaft, die Arbeitsbefähigung und den Arbeitserfolg eingegangen. Bei leitenden Angestellten wird darüber hinaus noch die Führungsleistung und -fähigkeit beurteilt.
     
  6. Verhaltensbeurteilung: Auf die Leistungs- folgt eine Verhaltensbeurteilung, bei der das zwischenmenschliche Verhalten gegenüber dem Team, den Vorgesetzten und ggf. Kundinnen und Kunden bewertet wird.
    Schlussformel: Die Schlussformel besteht in der Regel aus der Angabe zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, einem Dank bezüglich der geleisteten Arbeit und einem Satz, der das Bedauern über das Ausscheiden ausdrückt und Erfolg für die berufliche Zukunft wünscht. Bei der Formulierung des Schlusssatzes hat der Arbeitgeber freie Hand und laut des Bundesarbeitsgerichts haben Arbeitnehmende keinen Anspruch, Änderungen geltend zu machen.
     
  7. Datum und Unterschrift: An letzter Stelle des Arbeitszeugnisses steht das Datum sowie die Unterschrift des Arbeitgebers. Unterzeichnen ranghöhere Angestellte das Arbeitszeugnis, muss unterhalb der Unterschrift deren Funktion stehen. Das Datum sollte mit dem des letzten Arbeitstags übereinstimmen.

Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?

Arbeitszeugnisse zählen zu den Kernstücken einer Bewerbung und können ausschlaggebend für deren Erfolg sein. Schließlich geben Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber detaillierte Aussagen über die Befähigung der sich bewerbenden Person für eine bestimmte Position. Darüber hinaus können sich Personalverantwortliche einen guten Überblick darüber verschaffen, wie sich die ehemaligen Angestellten gegenüber den Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten verhalten haben und ob sie in das neue Team passen könnten.

Keinesfalls sollten alle Zeugnisse der bisherigen beruflichen Laufbahn beigefügt werden. Am wichtigsten ist das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers. Darüber hinaus sollten alle weiteren Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber beigefügt werden, die jünger als zehn Jahre sind. Berufseinsteigende sollten ihrer Bewerbung, falls sie noch keine Berufserfahrung vorweisen können, Praktikumszeugnisse oder Zeugnisse von für die ausgeschriebene Stelle relevanten Aushilfstätigkeiten beifügen.

Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmende nach § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Am sinnvollsten ist es, dieses schriftlich und per Einschreiben anzufordern. Alternativ bietet sich eine persönliche Vorsprache an.

Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Gemäß § 109 Abs. 1 GewO haben alle Arbeitnehmenden in Deutschland Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – auch bei kurzer Dauer eines Arbeitsverhältnisses, sofern sich der Arbeitgeber ein Bild von der Arbeitsleistung machen konnte. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist grundsätzlich dem einfachen Arbeitszeugnis vorzuziehen, da letzteres nur eine formale Bestätigung des Anstellungsverhältnisses darstellt.

Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis verjährt der Anspruch gemäß § 195 BGB nach drei Jahren, wobei die Frist zum Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ein einfaches Arbeitszeugnis kann solange nachgefordert werden, wie der Arbeitgeber die Unterlagen des Arbeitnehmers vorliegen hat.

Formulierungen im Arbeitszeugnis

Personalverantwortliche verwenden bei der Beurteilung von Leistungen in Arbeitszeugnissen bestimmte Formulierungen, die aus Kernsätzen sowie zahlreichen individuellen Zusätzen bestehen. Die Formulierung „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist beispielsweise Teil des Zeugniscodes und bedeutet „gut“ oder in Schulnoten ausgedrückt eine 2. Der Zeugniscode "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" hingegen steht für die Bestnote im Arbeitszeugnis und kann nicht übertroffen werden. Der Ausdruck „solides Fachwissen“ beschreibt das berufliche Know-how und ist ein verschlüsselter Code für eine befriedigende Leistung. „Gute Fachkenntnisse“ steht hingegen für die Schulnote 2, „umfangreiches und besonders fundiertes Fachwissen“ für eine 1.

Eine mangelhafte Leistung wird mit der Formulierung „stets bestrebt“ ausgedrückt. Zwar gab es Bestrebungen, eine gute Leistung zu erbringen, aber das Ergebnis war nicht zufriedenstellend. Bei jederzeit vorbildlichem Verhalten wird auf das Sozialverhalten hingewiesen. Das Temporaladverb „jederzeit“ ist hier ausschlaggebend. Übersetzt steht es für eine gute Leistung und entspricht der Schulnote 2. Das Wort „stets“ ist im Arbeitszeugnis ein Schlüsselwort. Wird es in Verbindung mit einem Superlativ wie z.B. „vollsten“, „größten“ oder „höchsten“ verwendet, drückt es eine sehr gute Leistung aus. Steht es hingegen für sich allein, entspricht es der Schulnote 2 und damit einer guten Leistung.

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